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Thema: Einkommen und Einnahmen beim ALG II 7/4/2008, 00:48
Was zählt zum Einkommen?
Im Grundsatz wird das vom Hartz-IV-Antragsteller erzielte Einkommen auf das Arbeitslosengeld II, das ALG II, angerechnet. Doch von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. So gibt es Einkommensfreibeträge. Anrechnungsfreier oder nur zum Teil anrechenbarer Zuverdienst und Nebenverdienst zum Arbeitslosengeld 2 ist somit möglich.
Darüberhinaus gibt es noch andere Einnahmen, die bei der Berechnung des Hartz IV Anspruchs nicht berücksichtigt werden.
Hier jedoch eine Darstellung der Einnahmen, die bei der Arbeitslosengeld 2 Berechnung angrechnet werden. Was ist also Einkommen i.S.d. SGB II, das bei der Arbeitslosengeld II Berechnung / ALG II Berechnung berücksichtigt wird? Auf das ALG 2 angerechnet werden sämtliche Einnahmen aus - nicht selbstständiger Arbeit, - selbstständiger Arbeit (hier ist Einkommen der erwirtschaftete Übeschuss, also dem Gewinn vor den Steuern), - einem Gewerbebetrieb, - einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, - Vermietung und Verpachtung (Ausnahme: Mieteinnahmen zur Reduzierung der eigenen Unterkunftskosten im Sinne des § 22 SGB II werden nicht berücksichtigt).
Weiter sind folgende bezogene Leistungen Einkommen, das auf das ALG 2 angerechnet wird: - Kindergeld (Ausnahme: der Leistungsempfänger weist nach, dass er das Kindergeld an sein, nicht mehr im Haushalt lebendes, volljähriges Kind ausgezahlt hat) - Kapitaleinkünfte, - Unterhaltszahlungen, - Krankengeld. - Leistungen nach dem Wehrsold- oder Zivildienstgesetz, - Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz. - Einkommen eines Inhaftierten, (Ausnahme: Hausgeld und Taschengeld) - Entschädigungsleistungen für einen Vermögens- oder Sachschaden, - Verletztenrente (so eine jüngste Entscheidung des Bundessozialgerichts) Auch Einkommen, das nur einmalig, etwa einmal jährlich, erzielt wird, etwa Weihnachtsgeld, Geburtstagsgratifikation oder eine Steuerrückzahlung, ist auf das Arbeitslosengeld 2 anzurechnen. Diese einmaligen Einnahmen werden auf das Jahr umgelegt und somit in Teilbeträgen angerechnet.
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bursaspor Uzman
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Thema: Re: Einkommen und Einnahmen beim ALG II 13/5/2008, 14:12