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 ALG 2 Berechtigte - Der ALG II Antrag - wer darf ihn stellen?

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BeitragThema: ALG 2 Berechtigte - Der ALG II Antrag - wer darf ihn stellen?   ALG 2 Berechtigte - Der ALG II Antrag - wer darf ihn stellen? Icon_minitime17/4/2008, 00:44

Wer ist zum Bezug von ALG 2 Leistungen berechtigt?

Voraussetzung für den Bezug von von ALG 2, also der Grundsicherung für Arbeitssuchende, ist, dass man
- hilfebedürftig und
- erwerbsfähig ist.

Nur dann kann man mit Erfolg einen ALG 2 Antrag stellen.

Die Hilfebedürftigkeit ist abhängig vom Einkommen und Vermögen.
Erwerbsfähigkeit steht im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeit. Diese wird im SGB II für den Bezug von Arbeitslosnegeld II wie folgt definiert: Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass unter den normalen Bedingungen des Arbeitsmarkts auf Grund von Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können. Erwerbsunfähigkeit besteht auch bei Personen, die länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht sind.


Wer ist nicht zum Bezug von ALG II Leistungen berechtigt?
Wer keinen ALG II Antrag mit Erfolg stellen kann, ist zum einen in § 7 SGB II geregelt. Danach erhalten folgende Personen keine ALG 2 Leistungen:
- Personen unter 15 Jahren
- Personen über 65 Jahren
- Altersrentner (unter 65 Jahren)
Diese Personengruppe stehen dem Arbeitsmarkt noch nicht oder nicht mehr zur Verfügung. Sollte bei ihnen eine Bedürftigkeit gegeben sein, so sind für sie andere Sozialleistungen einschlägig:
Sozialhilfe, ggf. ergänzend für Altersrentener und Personen über 65 Jahre,
Sozialgeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe für Personen unter 15 Jahren (dieses wird an die Sorgeberechtigten gezahlt).
Auch nicht erwerbsfähige Personen (siehe die Definition oben) erhalten kein Arbeitslosengeld II. Sie sind auf die Sozialhilfe, die sog. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) angewiesen.

Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Deutschland haben, haben ebenfalls keinen Anspruch auf ALG II. Denn auch sie stehen dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Diese Regelung gilt zum einen für Ausländer, die in Deutschland eine Arbeitserlaubnis haben, aber auch für Deutsche, die im Ausland wohnen.
Auch EU Auslander, die zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen, erhalten kein Arbeitslosengeld II, ALG II.
Asylbewerber haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und nicht auf ALG 2.
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